Pflegeversicherung
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Die Pflegeversicherung (SGB XI) sieht im Falle von Pflegebedürftigkeit Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung vor.
Pflegestufen:
Für die Gewährung von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung muss mindestens Pflegestufe I vorliegen. Die erforderliche Einstufung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen. Der Antrag hierzu kann bei der zuständigen Pflegekasse – auch telefonisch – gestellt werden Die Pflegeversicherung sieht drei Stufen von Pflegebedürftigkeit vor.

