Diakonischer Betreuungsdienst
Die Leistungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Verordnung resp. einer Genehmigung über die zuständige Pflegekasse abgerechnet. Bei Menschen mit niedrigem Einkommen übernimmt – sofern die Leistung für erforderlich angesehen wird – der Sozialhilfeträger die Kosten. In allen anderen Fällen ergeht eine Rechnung an den Leistungsempfänger oder seine Angehörigen (Selbstzahler).
Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach Art und Umfang der Leistung. Näheres erfahren Sie von der zuständigen Mitarbeiterin.
Da der DBD nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist, freuen wir uns über jede Spende.

