Diakonie Station Frankfurt
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Diakoniestation-Frankfurt

PATIENTENVERFÜGUNG


Eine Patientenverfügung beinhaltet eine schriftliche Anweisung des Patienten an die behandelnden Ärzte für den Fall, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt bzw. unterlassen werden sollen. So kann z. B. der Einsatz von lebenserhaltenden Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Ernährung durch eine Magensonde etc. geregelt werden oder der Wunsch nach der weitestgehenden Beseitigung von Schmerzen zum Ausdruck gebracht werden, selbst wenn dies mit evtl. lebensverkürzenden Nebenwirkungen verbunden ist.
Der behandelnde Arzt ist an die Patientenverfügung gebunden, soweit keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der in der Verfügung zum Ausdruck gebrachte Wille noch Gültigkeit hat. Es empfiehlt sich daher, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen von einigen wenigen Jahren zu aktualisieren bzw. zu bestätigen und sie so aufzubewahren, dass sie bei Eintritt des Notfalls auch gefunden und dem Arzt zur Kenntnis gebracht werden kann.

Die Patientenverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, sie sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich und möglichst individuell verfasst werden. Es ist sinnvoll, die Regelungen in der Verfügung mit einem Arzt des Vertrauens gründlich zu besprechen und sich gegebenenfalls auch juristisch beraten zu lassen. Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls an veränderte Umstände und Bedürfnisse anzupassen.

Viele Organisationen, Kirchen und die freien Wohlfahrtsverbände, aber auch die Justizministerien des Bundes und der Länder bieten Formulierungsbeispiele für das Erstellen einer Patientenverfügung an.
 
Für konkrete Fragen steht Ihnen unser stellvertretender Geschäftsführer, Herr Täuber, zur Verfügung.


 
Helmut Täuber
stellv. Geschäftsführer
Tel. 069-25 49 21 12
h.taeuber@epzffm.de


Diakoniestation Frankfurt am Main
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