Diakonie Station Frankfurt
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Diakoniestation-Frankfurt

EVANGELISCHE HAUSKRANKENPFLEGE

Die Evangelische Hauskrankenpflege ist der von den Kostenträgern, d. h. den Kranken- und Pflegekassen anerkannte ambulante Pflegedienst der Diakoniestation Frankfurt am Main. 
Unsere Leistungen erstrecken sich über das gesamte Spektrum der häuslichen Alten- und der medizinischen Behandlungspflege.
Dazu gehören alle Leistungen aus dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Medizinisch-pflegerische Leistungen wie Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen usw. werden auf Anordnung und nach Maßgabe des jeweiligen Arztes (Hausarzt, Facharzt) durchgeführt.


Leistungen:

  • Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und ein hohes Maß an Kompetenz in der häuslichen Alten- und Krankenpflege.
  • Unsere Mitarbeiter/innen pflegen, beraten, betreuen und begleiten alte, kranke und pflegebedürftige Menschen fast überall in Frankfurt.
  • Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Menschen – unabhängig von Alter, Konfession, Herkunft, Nationalität und Geschlecht.
  • Wir verbinden Professionalität mit menschlicher Zuwendung. Das ist unsere ganz spezielle Definition von Diakonie.

Zu Ihnen kommen hoch motivierte und engagierte

  • examinierte Krankenschwestern und -pfleger
  • examinierte Altenpfleger/innen
  • Pflegehelfer/innen
  • Hauswirtschaftsmitarbeiterinnen

Die Diakoniestation Frankfurt am Main gemeinnützige GmbH ist zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008. Für unsere Patienten und Klienten bedeutet dies, dass wir uns regelmäßig einem standardisiertem Qualitätsprüfungsverfahren unterziehen. Das bedeutet nicht, dass wir immer fehlerfrei sind – wohl aber, dass wir uns stets darum bemühen, aus unseren Fehlern zu lernen. Deshalb ist es für uns sehr wichtig, dass wer unzufrieden mit uns ist, dies auch äußert. Nur so können wir auf Dauer Ihren Ansprüchen genügen.   

Unsere Pflegeleistungen im Überblick:Individuelle und aktivierende Grundpflege, z. B. Baden, Duschen, Waschen, An- und Auskleiden

  • Medizinische Versorgung nach Verordnung des Arztes (Hausarzt, Facharzt) z. B. Injektionen, Wund- und Kompressionsverbände usw. (s. auch Spezielle Wundversorgung)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten,  z. B. Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Mahlzeitenzubereitung
  • Beratung, Unterstützung und individuelle Anleitung für Patienten, Angehörige und Bezugspersonen
  • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) - (halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3; vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5)
  • Pflege und Betreuung bei Verhinderung der Angehörigen/Pflegeperson
  • Hauskrankenpflegekurse
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfemaßnahmen, z. B. Essen auf Rädern, Hausnotruf,  Fußpflege, Friseur etc.
  • Zusammenarbeit mit Hausärzten, Krankenhäusern, Kranken- und Pflegekassen, Kirchengemeinden, Behörden, Initiativen, Vereinen und Verbänden
  • Gesprächsangebote für Patienten und Pflegende
  • Sterbebegleitung

 
Auf Wunsch erbringen wir noch weitere Leistungen:
z. B. Anwesenheit bei Besuchen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (s. auch Diakonischer Betreuungsdienst)







Finanzierung:


Leistungen nach SGB V (Behandlungspflege) müssen grundsätzlich von einem niedergelassenen Arzt (Hausarzt, Facharzt) verordnet werden.
Bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist diese Verordnung unverzüglich bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung einzureichen.
Erteilt die Krankenkasse die Genehmigung, so werden die anfallenden Kosten (--> Preisliste SGB V) auf der Grundlage des ausgehandelten Leistungskataloges abgerechnet und in voller Höhe vergütet.

Bei Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung oder bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung der verordneten Leistungen ebenfalls auf der Basis des o. g. Leistungskatalogs; die Rechnung ergeht aber in diesem Fall an den Patienten.

Art und Umfang von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) werden zwischen dem Patienten (oder seinen Angehörigen) und dem Pflegedienst ausgehandelt. Dabei werden sogenannte Leistungskomplexe vereinbart (--> Preisliste SGB XI). Es wird ein Kostenvoranschlag erstellt und – darauf basierend – ein Pflegevertrag abgeschlossen.
Die Leistungen des Pflegedienstes werden Sachleistungen genannt (im Gegensatz zu den Geldleistungen, die ein Pflegebedürftiger direkt erhält, wenn ein Angehöriger oder Bekannter die Pflege übernimmt).
Ein Pflegedienst kann je nach Pflegegrad (2 bis 5) monatlich

  • 2:    689,00 €
  • 3: 1.298,00 €
  • 4: 1.612,00 €
  • 5: 1.995,00 €

mit der Pflegekasse des Patienten abrechnen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen pauschalen Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich.
Übersteigt die Rechnung des Pflegedienstes diese Beträge, muss der Patient „zuzahlen“. Ist er dazu nicht in der Lage, übernimmt unter Umständen das Sozialamt (nach entsprechender Prüfung) die Kosten.
Die Kosten des Pflegedienstes beinhalten im Wesentlichen den erforderlichen Personalaufwand, darüber hinaus aber auch Fahrtkosten (Hausbesuchspauschale).
Darüber hinaus können Pflegedienste ihre Investitionskosten (für Gebäude und Inventar) in Rechnung stellen. 
Die Investitionskostenpauschale handelt jeder Pflegedienst individuell mit der zuständigen Kommune aus. 
Die Investitionskostenpauschale der Evangelischen Hauskrankenpflege beträgt derzeit 2,19 € pro Stunde. 
Diese Pauschale ist stets selbst zu zahlen, kann also nicht auf die Sachleistung der Pflegekasse angerechnet werden.

Wer keine Sachleistungen, sondern Geldleistungen von der Pflegekasse bezieht, muss sich regelmäßig einem Pflegeberatungsgespräch unterziehen. 
Die Kosten dafür - bis zu 23,00 € bei den Pflegegraden 2 und 3 sowie bis zu 33,00 € bei den Pflegegraden 4 und 5 - werden mit der Pflegekasse abgerechnet.


Ansprechpartner:

 


 
Diakoniestation Frankfurt am Main
gemeinnützige GmbH
Battonnstraße 26-28
60311 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 25 49 2-0
Fax: (069) 25 49 2-198
E-Mail: info@epzffm.de




Justyna Krasny
Bereichsleitung Eschersheim
(Preungesheim, Eschersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg, Ginheim, Dornbuch)
Tel. 069 – 25 492 128
j.krasny@epzffm.de




Nicole Bedel
Bereichsleitung Bornheim
(Nordend, Bornheim, Innenstadt, Westend)
Tel. 069 – 25 492 129
n.bedel@epzffm.de




Manuela Schöffel
Bereichsleitung Nord
(Nordweststadt, Praunheim, Hausen, Rödelheim, Riedberg, Bonames, Kalbach, Nieder - Eschbach, Harheim, Niederursel)
Tel. 069 – 25 492 126
m.schoeffel@epzffm.de

 


EVANGELISCHE HAUSKRANKENPFLEGE

Die Evangelische Hauskrankenpflege ist der von den Kostenträgern, d. h. den Kranken- und Pflegekassen anerkannte ambulante Pflegedienst der Diakoniestation Frankfurt am Main. 
Unsere Leistungen erstrecken sich über das gesamte Spektrum der häuslichen Alten- und der medizinischen Behandlungspflege.
Dazu gehören alle Leistungen aus dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Medizinisch-pflegerische Leistungen wie Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen usw. werden auf Anordnung und nach Maßgabe des jeweiligen Arztes (Hausarzt, Facharzt) durchgeführt.

Leistungen

  • Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und ein hohes Maß an Kompetenz in der häuslichen Alten- und Krankenpflege.
  • Unsere Mitarbeiter/innen pflegen, beraten, betreuen und begleiten alte, kranke und pflegebedürftige Menschen fast überall in Frankfurt.
  • Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Menschen – unabhängig von Alter, Konfession, Herkunft, Nationalität und Geschlecht.
  • Wir verbinden Professionalität mit menschlicher Zuwendung. Das ist unsere ganz spezielle Definition von Diakonie.

Zu Ihnen kommen hoch motivierte und engagierte

  • examinierte Krankenschwestern und -pfleger
  • examinierte Altenpfleger/innen
  • Pflegehelfer/innen
  • Hauswirtschaftsmitarbeiterinnen

Die Diakoniestation Frankfurt am Main gemeinnützige GmbH ist zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008. Für unsere Patienten und Klienten bedeutet dies, dass wir uns regelmäßig einem standardisiertem Qualitätsprüfungsverfahren unterziehen. Das bedeutet nicht, dass wir immer fehlerfrei sind – wohl aber, dass wir uns stets darum bemühen, aus unseren Fehlern zu lernen. Deshalb ist es für uns sehr wichtig, dass wer unzufrieden mit uns ist, dies auch äußert. Nur so können wir auf Dauer Ihren Ansprüchen genügen.   

Unsere Pflegeleistungen im Überblick:Individuelle und aktivierende Grundpflege, z. B. Baden, Duschen, Waschen, An- und Auskleiden

  • Medizinische Versorgung nach Verordnung des Arztes (Hausarzt, Facharzt) z. B. Injektionen, Wund- und Kompressionsverbände usw. (s. auch Spezielle Wundversorgung)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten,  z. B. Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Mahlzeitenzubereitung
  • Beratung, Unterstützung und individuelle Anleitung für Patienten, Angehörige und Bezugspersonen
  • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) - (halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3; vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5)
  • Pflege und Betreuung bei Verhinderung der Angehörigen/Pflegeperson
  • Hauskrankenpflegekurse
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfemaßnahmen, z. B. Essen auf Rädern, Hausnotruf,  Fußpflege, Friseur etc.
  • Zusammenarbeit mit Hausärzten, Krankenhäusern, Kranken- und Pflegekassen, Kirchengemeinden, Behörden, Initiativen, Vereinen und Verbänden
  • Gesprächsangebote für Patienten und Pflegende
  • Sterbebegleitung

 
Auf Wunsch erbringen wir noch weitere Leistungen:
z. B. Anwesenheit bei Besuchen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (s. auch Diakonischer Betreuungsdienst)






Finanzierung


Leistungen nach SGB V (Behandlungspflege) müssen grundsätzlich von einem niedergelassenen Arzt (Hausarzt, Facharzt) verordnet werden.
Bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist diese Verordnung unverzüglich bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung einzureichen.
Erteilt die Krankenkasse die Genehmigung, so werden die anfallenden Kosten (--> Preisliste SGB V) auf der Grundlage des ausgehandelten Leistungskataloges abgerechnet und in voller Höhe vergütet.

Bei Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung oder bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung der verordneten Leistungen ebenfalls auf der Basis des o. g. Leistungskatalogs; die Rechnung ergeht aber in diesem Fall an den Patienten.

Art und Umfang von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) werden zwischen dem Patienten (oder seinen Angehörigen) und dem Pflegedienst ausgehandelt. Dabei werden sogenannte Leistungskomplexe vereinbart (--> Preisliste SGB XI). Es wird ein Kostenvoranschlag erstellt und – darauf basierend – ein Pflegevertrag abgeschlossen.
Die Leistungen des Pflegedienstes werden Sachleistungen genannt (im Gegensatz zu den Geldleistungen, die ein Pflegebedürftiger direkt erhält, wenn ein Angehöriger oder Bekannter die Pflege übernimmt).
Ein Pflegedienst kann je nach Pflegegrad (2 bis 5) monatlich

  • 2:    689,00 €
  • 3: 1.298,00 €
  • 4: 1.612,00 €
  • 5: 1.995,00 €

mit der Pflegekasse des Patienten abrechnen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen pauschalen Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich.
Übersteigt die Rechnung des Pflegedienstes diese Beträge, muss der Patient „zuzahlen“. Ist er dazu nicht in der Lage, übernimmt unter Umständen das Sozialamt (nach entsprechender Prüfung) die Kosten.
Die Kosten des Pflegedienstes beinhalten im Wesentlichen den erforderlichen Personalaufwand, darüber hinaus aber auch Fahrtkosten (Hausbesuchspauschale).
Darüber hinaus können Pflegedienste ihre Investitionskosten (für Gebäude und Inventar) in Rechnung stellen. 
Die Investitionskostenpauschale handelt jeder Pflegedienst individuell mit der zuständigen Kommune aus. 
Die Investitionskostenpauschale der Evangelischen Hauskrankenpflege beträgt derzeit 2,19 € pro Stunde. 
Diese Pauschale ist stets selbst zu zahlen, kann also nicht auf die Sachleistung der Pflegekasse angerechnet werden.

Wer keine Sachleistungen, sondern Geldleistungen von der Pflegekasse bezieht, muss sich regelmäßig einem Pflegeberatungsgespräch unterziehen. 
Die Kosten dafür - bis zu 23,00 € bei den Pflegegraden 2 und 3 sowie bis zu 33,00 € bei den Pflegegraden 4 und 5 - werden mit der Pflegekasse abgerechnet.

Ansprechpartner

 


 
Diakoniestation Frankfurt am Main
gemeinnützige GmbH
Battonnstraße 26-28
60311 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 25 49 2-0
Fax: (069) 25 49 2-198
E-Mail: info@epzffm.de




Ursula Brenner
Einsatzleitung Bereich Süd,
Höchst/Südwest
Tel. 069-25 49 21 21
hauskrankenpflege@epzffm.de
 



Gabriele Jung
Einsatzleitung Bereich Nord/Nordwest,
Bornheim/Mitte
Tel. 069-25 49 21 21
hauskrankenpflege@epzffm.de

 


Diakoniestation Frankfurt am Main
gemeinnützige GmbH

Battonnstraße 26-28
60311 Frankfurt am Main
Impressum

Tel.: (069) 25 49 2-0 Tel.: (069) 25 49 2-0
Fax: (069) 25 49 2-198
E-Mail: info@epzffm.de